Im Zuge der Energiewende ergeben sich technische, wirtschaftliche und insbesondere auch verfassungsrechtliche Herausforderungen. Der Beitrag geht – ausgehend vom Begriff und den Zielen der Energiewende – der Frage nach, inwieweit der Gesetzgeber im Kontext der Energiewende durch materielle verfassungsrechtliche Vorgaben determiniert ist. Dabei werden die durch einschlägige Staatszielbestimmungen und Grundrechte gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ua im Hinblick auf die Instrumentenwahl aufgezeigt. Zudem wird der Rechtsschutz im Fall gesetzgeberischer Versäumnisse in diesem Bereich beleuchtet.

