Der vorliegende Beitrag versucht durch eine systematische, seinerseits teils empirische Analyse eine Bestandsaufnahme der Einbeziehung von Empirie in Entscheidungen des VfGH vorzunehmen. Dabei werden relevante Entscheidungen systematisch ausgewählt, analysiert sowie in Hinblick auf ihre Verfahrensart, Rechtsfrage und Art des Aufgreifens „außerjuristischer“ Erkenntnisse untersucht. Hierbei wird auch auf aktuelle Entwicklungstendenzen eingegangen. Schließlich erfolgt eine ergänzende Betrachtung von Rechtsgebieten von besonderer Bedeutung für diese Thematik.

