Der vorliegende Beitrag untersucht die Beiträge von Rechtsökonomie und Rechtspsychologie für die Ausgestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen der Justiz und er macht diese Einsichten auch für die aktuelle Diskussion in Österreich fruchtbar. Dabei geht es in der Rechtsökonomie primär um Instrumente von „checks and balances“ und um Anreize in einer „Principal-Agent-Beziehung“ und in der Rechtspsychologie um strukturelle „Biases“ bei Informationsaufnahme und Entscheidung. Aus beiden Perspektiven ergeben sich Desiderate für die Justizreform.

