Ebenso wichtig wie die sachliche und persönliche Unabhängigkeit von Richter*innen ist ihre innere Unabhängigkeit, die auch die „Welser Erklärung“ der Richtervereinigung betont. Der Beitrag zeigt, wie (sehr früh) die nach fachlicher und sozialer Kompetenz geeignetsten Bewerber*innen für den richterlichen Vorbereitungsdienst herausgefiltert werden und beleuchtet die Durchlässigkeit der Berufswege, die gesellschaftliche Durchmischung der Justiz sowie die Bedeutung richterlicher Personalsenate.

