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Informationsfreiheit – ein neuer Anlauf11Dieser Beitrag basiert auf einem im Rahmen der Herbsttagung 2021 der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft am 1. Oktober 2021 vom Verfasser gehaltenen Vortrag. Er gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.

AbhandlungenDr. Albert Posch LL.M.JRP 2022, 107 Heft 2 v. 29.8.2022

Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über das Transparenzpaket, das im Frühjahr 2021 einer umfassenden Begutachtung unterzogen wurde. Nach den ambitionierten Reformbestrebungen der Bundesregierung soll die Amtsverschwiegenheit aufgehoben und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen sowie eine Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse geschaffen werden. Das neue Grundrecht soll sich nicht bloß auf die Verwaltung, sondern auch auf Organe der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit sowie auf staatsnahe Unternehmungen erstrecken. Der Beitrag geht in der Folge auf die (sehr divergierenden) Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens und auf ausgewählte Rechtsfragen sowie mögliche Ansätze zur Überarbeitung des Begutachtungsentwurfs ein. Zuletzt wird das vorgeschlagene Paket einer Gesamtbetrachtung unterzogen und der Frage nachgegangen, ob es sich dabei – wie teils behauptet – um eine bloße Mogelpackung oder – wie ebenfalls vertreten – gar um einen Dammbruch mit unabsehbaren Belastungen für alle staatlichen Organe handelt.

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