Der Beitrag behandelt Grundfragen der Urlaubsbemessung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes. Ferner werden Vorschläge zur Anpassung des Urlaubsrechts erarbeitet, die eine wertneutrale und unionsrechtskonforme Urlaubsbemessung bei Wechsel des Beschäftigungsausmaßes erlauben.

