Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die Einrichtung der Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“ durch die Fachorganisationsordnung der Wirtschaftskammer rechtmäßig ist. Problematisch daran ist die Zusammenfassung der gegenläufigen Interessen von 24-Stunden-Betreuer*innen und Vermittlungsagenturen in einer Fachgruppe, was mangels Verwirklichung des Grundsatzes wirksamer Interessensvertretung zur Rechtswidrigkeit der entsprechenden Bestimmung der Fachorganisationsordnung führt.

