Österreich verfügt seit 2011 über einen Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Investitionen aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung. Der Kontrollmechanismus war ursprünglich im Außenwirtschaftsgesetz verankert. Durch das Inkrafttreten der europäischen FDI-Screening-Verordnung ergab sich allerdings erheblicher Anpassungsbedarf. Dies bewog den österreichischen Gesetzgeber letztlich zu einer umfassenden Neuregelung im Rahmen eines eigenen Investitionskontrollgesetzes. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Entwicklung der Investitionskontrolle in Österreich nach, untersucht zentrale Bestimmungen des Investitionskontrollgesetzes und geht der Frage nach, inwiefern die Neuregelung Schwächen des bisherigen Kontrollmechanismus behebt.