Die Erweiterung des Grundrechtskatalogs ist in Österreich bereits mehrfach erwogen worden. Aus Anlass des 100. Jahr Jubiläums des Bundesverfassungsgesetzes und in Reaktion auf die Pläne der Bundesregierung eine Erweiterung zu erarbeiten, hat die Armutskonferenz einen Entwurf basierend auf den Arbeiten des Verfassungskonvents, der EU-Grundrechtscharta und Entwicklungen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorgelegt.