vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien im Lichte der Rechtsprechung des VfGH und des Entwurfs der UG-Novelle

ForumUniv.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang**Für die Diskussion dieses Manuskripts und wertvolle Anregungen danke ich Frau Dr. Karin Giese. Frau Mag. Vera Hellebrandt danke ich darüber hinaus auch für die Unterstützung bei der Literaturrecherche.JRP 2020, 199 Heft 4 v. 15.12.2020

Für die bisher in § 64 Abs 3 und 4 UG enthaltenen Regelungen über den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien hat das Jahr 2020 eine unerwartete Dynamik gebracht: Zunächst stellte der VfGH in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2020, G 303/2019 das bisherige Verständnis dieser Vorschriften auf den Kopf. Während sich die Universitäten zu überlegen begannen, welche Konsequenzen dies für ihre Curricula hat, legte nun das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Entwurf einer UG-Novelle zur Begutachtung vor. Dieser Entwurf regelt die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu diesen Studien neu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte