Abstract: Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß Fremdmittel zur Finanzierung der Pensionsversicherung im ASVG herangezogen werden dürfen. Dazu werden in zwei Prüfschritten zuerst Grenzen von Selbstverwaltungsträgern und sodann die kompetenzrechtliche Zulässigkeit der Ausfallhaftung gem § 80 ASVG untersucht. Zusammenfassend wird eine Bewertung der Verfassungskonformität herausgearbeitet.