Abstract: Die VA feiert im Jahr 2017 ihr 40-jähriges Bestandjubiläum. Der Autor nimmt dies zum Anlass, sich in dem vorliegenden Beitrag ausführlich mit ihrem Verhältnis zum VfGH unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rsp auseinanderzusetzen, der für die Tätigkeit der VA eine größere Bedeutung zukommt, als man auf den ersten Blick vielleicht vermuten würde.