Abstract: Vor dem Hintergrund des massiven Zustroms an Schutzsuchenden im Jahr 2015 vereinbarten Bund, Länder, Städte und Gemeinden Mitte Jänner 2016, den „Flüchtlingsstrom nach Österreich“ deutlich zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde ein Richtwert („Obergrenze“) für die Zulassung von Schutzsuchenden zum Asylverfahren akkordiert, der in den Jahren 2016 bis 2019 degressiv abnehmen und die Belastung Österreichs im zumutbaren Bereich halten soll. Im gegenständlichen Beitrag werden die völker- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Asylrechts dargestellt. Darauf aufbauend wird untersucht, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen Österreich den Zugang zum Asylverfahren beschränken und dabei sogar einen zahlenmäßigen Höchstwert festlegen darf.