Über Monate hinweg begleitet und beschäftigt die österreichische Innenpolitik die Frage nach der Regulierung des Zustroms von Flüchtlingen und Schutzsuchenden. Sie ist Gegenstand veritabler politischer Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Richtwerten bzw Obergrenzen einerseits und dem Schutz der Menschenrechte sowie der Frage nach den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die der Republik Österreich in diesem Bereich auferlegt sind, andererseits geworden. Vielfach operierten politische Standpunkte mit Behauptungen, dass verfassungsrechtliche, unionsrechtliche oder völkerrechtliche Verpflichtungen bestehen, die bestimmte Vorkehrungen erforderlich machen bzw die es gebieten, solche Vorkehrungen zu unterlassen, um das jeweilige politische Tun zu legitimieren.