Abstract: Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Kontext der Euro-Krise einmal mehr mit den Mitwirkungsrechten des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union befasst. Diese Abhandlung analysiert, ob und inwieweit sich die Rolle und Funktion des deutschen Gesetzgebers in den jüngsten Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit von Euro-Rettungsmaßnahmen verändert hat. Die Ergebnisse zeigen, dass dem Bundestag nach der Integrations- nun eine umfassende Budgetverantwortung bei der Gewährung von Finanzhilfen an andere Staaten der Eurozone zugewiesen wurde. Dabei haben die „Hüter der Verfassung“ an ihrer bisherigen Rechtsprechung, die den Bundestag zum Schutzpatron des Demokratieprinzips im Prozess der europäischen Integration erklärt hatte, im Grundsatz festgehalten und gleichzeitig veränderten politischen und institutionellen Rahmenbedingungen angepasst. Diese neue Konstellation zieht eine Reihe von Konsequenzen für die Stellung des Bundestages im Mehrebenensystem der EU nach sich.