Abstract: Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 BGBl I 51/2012 und dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013 BGBl I 33/2013 wurde mit 1. Jänner 2014 die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und trat anstelle der bisherigen Beschwerde an den VwGH gemäß Art 131 Abs 1 B-VG (aF) in Anlehnung an die Vorschriften der ZPO das Rechtsmittel der Revision gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes gemäß Art 133 Abs 4 B-VG. Die ersten 365 Tage sind nunmehr vorübergegangen und ist der richtige Zeitpunkt gekommen, erste Bilanz zu ziehen und sich die Frage zu stellen, ob das neu eingeführte Revisionsmodell als erfolgreich zu beurteilen ist. Gegenständlicher Aufsatz setzt sich daher mit der zu Fragen des Revisionsmodells ergangenen Rechtsprechung des VwGH auseinander und unterzieht diese einer ersten Analyse.