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Das neue Untersuchungsausschussverfahren im Nationalrat

AbhandlungenChristoph Konrath , Carina Neugebauer , Rosi Posnik**Wir danken Alexandra Becker und Christof Rattinger für die Durchsicht des Manuskripts und ihre wichtigen Anmerkungen.JRP 2015, 216 Heft 3 v. 1.9.2015

Abstract: Am 1. Jänner 2015 ist eine umfassende Reform der Grundlagen und des Verfahrens von Untersuchungsausschüssen (UsA) des Nationalrates (NR) samt Begleitmaßnahmen in Kraft getreten.11BGBl I 99/2014: Änderung des GOGNR einschließlich der Anlage Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA); BGBl I 101/2014: Änderung des B-VG, des VfGG, des StGB, der StPO 1975, der NRWO 1992, des Bundesbezügegesetzes und des Mediengesetzes; BGBl I 102/2014: BG über die Informationsordnung des NR und des BR (InfOG). Damit wurde die jahrzehntealte Forderung nach der Verankerung eines Minderheitsrechts auf Einsetzung von UsA erfüllt und ein seit 2008 andauernder Verhandlungsprozess über die Neuordnung des Untersuchungsrechts abgeschlossen.22S zu diesen Reformansätzen Konrath, Reform der Untersuchungsausschüsse und Überlegungen zur Einführung eines Organstreitverfahrens, JBöffR 2010, 25 (28 ff). Die Grundlage dieser Reform bildete eine politische Vereinbarung von fünf Parlamentsparteien vom 10. Juli 2014,33S Parlamentskorrespondenz 692/2014, 10.07.2014. Der Text der Vereinbarung wurde auf http://www.parlamentarismus.at/fileadmin/Inhaltsdateien/IfPD/Untersuchungsausschussreform_.pdf veröffentlicht (abgerufen am 26.06.2015). auf deren Grundlage Gesetzentwürfe ausgearbeitet und am 22. Oktober 2014 als selbständige Anträge im NR eingebracht wurden.44S die Anträge 718/A, 719/A und 720/A, XXV. GP, der Abg Schieder, Lopatka, Strache, Glawischnig-Piesczek, Strolz, Kolleginnen und Kollegen.

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