Abstract: Am 1. Jänner 2015 ist eine umfassende Reform der Grundlagen und des Verfahrens von Untersuchungsausschüssen (UsA) des Nationalrates (NR) samt Begleitmaßnahmen in Kraft getreten.1 Damit wurde die jahrzehntealte Forderung nach der Verankerung eines Minderheitsrechts auf Einsetzung von UsA erfüllt und ein seit 2008 andauernder Verhandlungsprozess über die Neuordnung des Untersuchungsrechts abgeschlossen.2 Die Grundlage dieser Reform bildete eine politische Vereinbarung von fünf Parlamentsparteien vom 10. Juli 2014,3 auf deren Grundlage Gesetzentwürfe ausgearbeitet und am 22. Oktober 2014 als selbständige Anträge im NR eingebracht wurden.4