Abstract: Ab 1. August 2015 besteht für in Österreich gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments ein gesetzliches Teilnahme- und Rederecht zu bestimmten Themen in Plenarsitzungen des Natio-nalrates. Dies war bisher ausschließlich den Abgeordneten zum Nationalrat, den Regierungsmitgliedern und Staatssekretären sowie teilweise dem Präsidenten des Rechnungshofes und den Mitgliedern der Volksanwaltschaft vorbehalten. Mit dieser Regelung übernimmt Österreich neuerlich eine Vorreiterrolle, nachdem der Nationalrat mit dem erst vor kurzem eingeführten Minderheitsrecht für Untersuchungsausschüsse einen europaweiten Spitzenplatz bei den parlamentarischen Kontroll- und Minderheitsrechten erzielt hat.