Abstract: Der Verfassungsgesetzgeber hat in jüngster Zeit mehrfach Bestimmungen des BezügebegrenzungsBVG (BezBegrBVG) mit dem Ziel geändert, für größere Transparenz von Politikereinkommen zu sorgen und Eingriffe in bestehende Pensionsregelungen öffentlicher Funktionäre und ehemaliger Organe öffentlicher Unternehmungen zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag behandelt verschiedene Fragen, die diese verfassungsgesetzlichen Neuerungen sowie ein neues, zum Bezügerecht ergangenes Judikat des VfGH aufwerfen.