Abstract: Der Beitrag analysiert die europarechtliche Vorlageverpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren in Bezug auf die Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 inkl einer Darstellung der alten und neuen Rechtslage. In bestimmten Konstellationen ist es denkbar, dass die neuen Verwaltungsgerichte (VwG) ausnahmsweise zu „letztinstanzlichen Gerichten“ im europarechtlichen Sinne bzw iSd Art 267 AEUV werden und so bei Zweifel über die Auslegung und Gültigkeit von Unionsrechtsakten eine Verpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH besteht.