Abstract: Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, Zugang zu Dokumenten aus Vertragsverletzungsverfahren zu erlangen. Besonderes Augenmerk wird auf Art 42 GRC iVm der VO (EG) Nr 1049/2001 (Transparenz-VO), Art 20 Abs 4 B-VG iVm dem Auskunftspflichtgesetz sowie im Umweltbereich auf die VO (EG) Nr 1367/2006 (Aarhus-VO) und das Umweltinformationsgesetz gelegt. Im Ergebnis erscheint der Bereich der Vertragsverletzungsverfahren oftmals weit weniger intransparent als zunächst vermutet.