Abstract: Die Vorgaben der Verfahrensökonomie und der Effektivität des Rechtsschutzsystems sind Geschwister mit gleichen Grundideen, die allerdings an verschiedenen Stellen des Gesamtsystems des Rechtsstaates und der Grundrechte ansetzen und insoweit auch durchaus unterschiedliche Stoßrichtungen besitzen können. Das Erfordernis der Effektivität des Rechtsschutzsystems ist heute kein ausschließlich objektives rechtsstaatliches Gebot mehr, sondern in seinem Kern zugleich auch eine grundrechtliche Vorgabe, die dem Gesetzgeber sowie der Vollziehung Abwägungspflichten auferlegt. Das Gebot der Verfahrensökonomie stellt sich als Gemengelage unterschiedlicher objektivrechtlicher Gebote an das Verfahren dar und lässt einen relativ großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der dabei das Verfahren jeweils in den Dienst und Kontext unterschiedlicher materieller Bestimmungen stellen darf. Es bestehen in vieler Hinsicht Schnittstellenbereiche, bei denen sich beide Vorgaben nebeneinander manifestieren.