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Verfahrensökonomie und Effektivität des Rechtsschutzsystems**Der vorliegende Beitrag stellt die überarbeitete und um einige Nachweise angereicherte Fassung eines Vortrages dar, den der Autor am 7. März 2014 im Rahmen eines Berufungsverfahrens an der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten hat.
Für unsere wertvollen Diskussionen danke ich Ass.-Prof. Dr. Claudia Fuchs, LL.M., und assoz. Prof. Dr. Christoph Bezemek, BA, LL.M. (Yale), sehr herzlich.

AbhandlungenHarald EberhardJRP 2014, 90 Heft 2 v. 1.7.2014

Abstract: Die Vorgaben der Verfahrensökonomie und der Effektivität des Rechtsschutzsystems sind Geschwister mit gleichen Grundideen, die allerdings an verschiedenen Stellen des Gesamtsystems des Rechtsstaates und der Grundrechte ansetzen und insoweit auch durchaus unterschiedliche Stoßrichtungen besitzen können. Das Erfordernis der Effektivität des Rechtsschutzsystems ist heute kein ausschließlich objektives rechtsstaatliches Gebot mehr, sondern in seinem Kern zugleich auch eine grundrechtliche Vorgabe, die dem Gesetzgeber sowie der Vollziehung Abwägungspflichten auferlegt. Das Gebot der Verfahrensökonomie stellt sich als Gemengelage unterschiedlicher objektivrechtlicher Gebote an das Verfahren dar und lässt einen relativ großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der dabei das Verfahren jeweils in den Dienst und Kontext unterschiedlicher materieller Bestimmungen stellen darf. Es bestehen in vieler Hinsicht Schnittstellenbereiche, bei denen sich beide Vorgaben nebeneinander manifestieren.

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