Abstract: Die Verweisung bildet ein wesentliches Element der Gesetzesökonomie. Wenngleich vielfach kritisierte Kaskadenkonstruktionen dem mit dieser Technik verfolgten Grundanliegen geradezu gegenläufige Effekte zeitigen, schaffen Verweisungen idealiter schlankere, kohärentere und insgesamt stimmigere Rechtstexte, die nicht zuletzt ein besonderes Maß an Flexibilität aufweisen. Insbesondere, was die Zulässigkeit der Bezugnahme auf Elemente rechtlicher Anordnungen anlangt, die von einer anderen Rechtssetzungsautorität als der Verweisenden getroffen werden, zieht die Rechtsprechung des VfGH jedoch enge Grenzen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt die Prämissen, auf deren Grundlage diese Grenzziehung vorgenommen wird.