Abstract: Durch die Umgestaltung des bestehenden Systems des administrativen Rechtsschutzes1 und einer einstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit2 in eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Rechtsmaterien entscheiden die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts nicht mehr über die Rechtmäßigkeit von behördlichen Rechtsakten, sondern über gerichtliche Erkenntnisse und Beschlüsse. Daraus resultieren nicht unerhebliche Auswirkungen im Verfahrensrecht vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Änderungen des im Verfassungsgerichtshofgesetz 19533 (VfGG) geregelten Beschwerdeverfahrens4 beleuchtet werden.