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Stellung der Parteien im Beschwerdeverfahren nach Art 144 B-VG

AbhandlungenElke WildpannerJRP 2013, 364 Heft 4 v. 1.1.2014

Abstract: Durch die Umgestaltung des bestehenden Systems des administrativen Rechtsschutzes11Ausgenommen das Beschwerdeverfahren nach Art 144a B-VG. und einer einstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit22Das Bescheidbeschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und die Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit vor dem Verfassungsgerichtshof. in eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Rechtsmaterien entscheiden die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts nicht mehr über die Rechtmäßigkeit von behördlichen Rechtsakten, sondern über gerichtliche Erkenntnisse und Beschlüsse. Daraus resultieren nicht unerhebliche Auswirkungen im Verfahrensrecht vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Änderungen des im Verfassungsgerichtshofgesetz 195333BGBl 85/1953 (WV) idF BGBl I 33/2013. (VfGG) geregelten Beschwerdeverfahrens44Die wesentlichen Änderungen sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012, BGBl I 51/2012 und dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl I 33/2013 enthalten und treten mit 01.01.2014 in Kraft. beleuchtet werden.

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