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Die psychologische Begutachtung zwecks Erlangung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass – empirische, materiell-rechtliche und legistische Aspekte

ForumAndreas PfallerJRP 2013, 338 Heft 4 v. 1.1.2014

Abstract: Das Erfordernis waffenrechtlicher Verlässlichkeit ist das notwendige Korrektiv des legalen privaten Schusswaffenbesitzes. Wer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragt, muss daher ein psychologisches Gutachten beibringen. Die enge verordnungsmäßige Determinierung der Begutachtung ist eine Ausnahmeerscheinung des forensischen Sachverständigenwesens, deren Wesen, Wirkung und Korrekturbedürftigkeit zu erörtern ist.

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