Abstract: Das AWG und das AlSAG sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen von Feststellungsverfahren vor der BH eine Vorfrage für das AlSAG-Abgabenverfahren zur Klärung zu bringen. Das abgabenrechtliche Verfahren vor der Zollbehörde läuft weitgehend parallel dazu. Dies führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass diese Verfahren in unterschiedlichen Geschwindigkeiten abgeführt werden und Wiedereinsetzungsanträge unvermeidlich werden können. Hier steht eine am 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Neufassungs der diesbezüglichen BAO-Bestimmungen dem Rechtsschutzsuchenden vermutlich im Wege, da er seine ihm zustehenden Ansprüche in manchen (nicht bloß hypothetischen) Konstellationen nicht mehr durchsetzen können wird.