Abstract: Im Zuge der Ratifikation des Fiskalpaktes und des ESM durch den BPräs im Juli 2012 wurde von diesem und anderen wichtigen Vertretern des öffentlichen Lebens wie etwa dem Präsidenten des VfGH eine Ausweitung der präventiven Normenkontrolle durch den VfGH befürwortet. Der vorliegende Beitrag greift diese Diskussion auf und nimmt sich der Frage an, unter welchen Voraussetzungen eine einschlägige Verfassungsänderung rechtspolitisch wünschenswert wäre.