Abstract: Die Eurorettungsmaßnahmen der Jahre 2010–2013 zeigen, dass im EU-Raum Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gelebt wird. Nicht immer werden die Maßnahmen jedoch mit den Instrumenten des Unionsrechts selbst umgesetzt. Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil Ende Oktober 2012 diese aktuelle Entwicklung der EU „abgesegnet“. Die Eurorettungsmaßnahmen haben aber auch eine negative Seite: eine Zweiklassengesellschaft zwischen den Staaten der Eurozone und den „anderen“ Mitgliedstaaten erscheint eine der negativen Folgen der rezenten politischen Entwicklung auf EU-Ebene zu sein. Diese und andere Fragen beleuchtet das gegenständliche Manuskript.