Abstract: Während die Verfassungsvergleichung im Rahmen der Gerichtsbarkeit seit längerem in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen diskutiert wird, steht die Gesetzgebung nicht im Mittelpunkt des Interesses. Verfassungsgleichung kann aber sowohl bei Verfassungsgebung (constitution-making, constitutional design) als auch im Rahmen der einfachen Gesetzgebung eine wichtige Rolle spielen. Dieser Beitrag differenziert zwischen einem topdown approach (institutionalisierte Verfassungsvergleichung) und einem bottom-up approach (individualisierte Verfassungsvergleichung). Diese Unterscheidung führt zu einem systemtheoretischen Verständnis von Verfassungsvergleichung, die sowohl als Wissenssystem als auch soziales System identifiziert werden kann.