Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 25.6.2025, 7 Ob 78/25h zur Frage nach der Gültigkeit bzw Anwendbarkeit einer Patientenverfügung bei erheblicher Fremdgefährdung erstmals Stellung bezogen. Der OGH zog bei der Klärung dieser Frage primär das PatVG heran. Er erkennt zwar eine Grundrechtskollision, die er zugunsten des Rechts Dritter auf körperliche Unversehrtheit löst, geht aber den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht weiter nach. Dazu sollen im Folgenden einige verfassungsrechtliche Aspekte erörtert werden.

