Deskriptoren: Rettungsdienst; Rettungssanitäter:in; Aufklärung; Revers; Dokumentation; Belassung; Patientenrechte; Haftung; Trauerschmerzengeld.
Normen: § 4 SanG, § 8 SanG, § 9 SanG, § 1299 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung äußert sich der OGH zur Aufklärungspflicht von Rettungssanitäter:innen und verneint eine der ärztlichen Aufklärungspflicht entsprechende, bejaht demgegenüber jedoch eine im Tätigkeitsbereich gem. § 9 SanG gelegene Aufklärungspflicht. Rettungssanitäter:innen haben Patient:innen gegenüber spezifische Aufklärungspflichten, die sich aus den Berufspflichten und dem Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen ergeben und bei Nichtbeachten zur Haftung führen können.

