Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem postmortalen Einsichtsrecht der Hinterbliebenen in die Krankengeschichte des Verstorbenen. Beleuchtet werden soll insb, wer zum Kreis der Einsichtnahme berechtigten Personen zählt, welche Voraussetzungen diese erfüllen müssen und wie diese nachgewiesen und etwaige, daraus ableitbare Rechtsansprüche durchgesetzt werden können. Zugleich soll der Beitrag auch eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OGH 6 Ob 131/23t sein.

