Dieser zweiteilige Beitrag befasst sich aus rechtsvergleichender Perspektive mit der Frage des Behandlungsvertragsabschlusses durch Minderjährige. Im ersten Teil erfolgt eine allgemeine Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand zum Begriff der „bloß vorteilhaften Versprechen“ in § 865 Abs 2 ABGB bzw des „lediglich rechtlichen Vorteils“ in § 107 BGB unter Berücksichtigung der Frage, ob (unmündige) Minderjährige in der Lage sind, eigenständig Behandlungsverträge abzuschließen.

