Bund, Länder und Gemeinden haben gesetzliche Organisations- und Sicherstellungspflichten für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen. Diesen Verpflichtungen können sie zunehmend nicht mehr zufriedenstellend nachkommen, weil qualifiziertes Personal nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung steht. Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen hat das für sie?

