Bei medizinischen Behandlungen wird die Entscheidungsfähigkeit der zu behandelnden Patient:innen zu Recht durch die Gesundheitsberufe (Ärzt:innen und Pflegepersonal) beurteilt. Dabei handelt es sich aber um eine Rechtsfrage. Die von den Gesundheitsberufen für die Entscheidungsfähigkeit vorausgesetzten Fähigkeiten decken sich wohl nur zu einem Teil mit den von der Rechtsordnung (§ 24 ABGB) vorausgesetzten. Eine stärkere Orientierung an diesen würde für die Gesundheitsberufe mehr Rechtssicherheit bringen.

