vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVwG: Die SV-Nummer ist (nach wie vor) kein Gesundheitsdatum

Aktuelles: LeiharbeitsrichtlinieGeorg Streit , Alexander KoukalJMG 2023, 336 Heft 4 v. 30.12.2023

Deskriptoren: Sozialversicherungsnummer; Gesundheitsdatum.

Normen: Art 4 Z 15 DSGVO, Art 9 DSGVO, § 30c (1) Z 1 ASVG

Mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer kann eine Person eindeutig identifiziert werden. Aus der Sozialversicherungsnummer können jedoch unmittelbar keine Informationen zum Gesundheitszustand einer betroffenen Person entnommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte