1. Sachverhalt:
Die Revisionswerberin betreibt ein „Wellness-Hotel“ und bot in den Jahren 2008 bis inklusive August 2012 den Hotelgästen bestimmte SPA-Leistungen wie etwa „Beauty“, „Kosmetik“, „Massage“, „Ayurveda“ in Form unterschiedlicher „Packages“ zu einem Pauschalpreis an. Des Weiteren hatten die Gäste die Möglichkeit, SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Die Revisionswerberin hat zwar die gesondert gebuchten Einzelleistungen mit dem Normalsteuersatz versteuert, Pauschalpreise für „Packages“ mit inkludierten SPA-Leistungen aber dem begünstigten Steuersatz unterworfen.