Deskriptoren: Akteneinsicht; Gläubiger; Dritter.
Normen: § 22 AußStrG, § 33 AußStrG, § 219 ZPO
Fragen der Berechtigung zur Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren stellen sich stets in neuen Konstellationen. Im konkreten Verfahren war die Frage relevant, ob und in welchem Umfang einem Dritten Akteneinsicht in den Verlassenschaftsakt zu geben ist.

