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OGH: „Einmal mehr“ das Recht auf Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren

JudikaturChristopher CachJEV 2026, 67 Heft 1 v. 25.3.2026

Deskriptoren: Akteneinsicht; Gläubiger; Dritter.

Normen: § 22 AußStrG, § 33 AußStrG, § 219 ZPO

Fragen der Berechtigung zur Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren stellen sich stets in neuen Konstellationen. Im konkreten Verfahren war die Frage relevant, ob und in welchem Umfang einem Dritten Akteneinsicht in den Verlassenschaftsakt zu geben ist.

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