Deskriptoren: Bestandrecht; Mietvertrag; Kategoriemietzins; Pflichtteil; Hinzurechnung; Anrechnung; Sonderrechtsnachfolge; Bestandvertrag.
Normen: § 12 MRG, § 14 MRG, § 781 Abs 2 ABGB
Der OGH geht davon aus, dass ein Bestandrecht, das aufgrund einer Sonderrechtsnachfolge übergeht, nicht Teil des Verlassenschaftsvermögens und auch nicht im Wege der Hinzurechnung zu berücksichtigen ist. Fällt das Bestandrecht in die Verlassenschaft, weil die Sonderrechtsnachfolge nicht eintritt, wäre das Bestandrecht aufgrund der Kündigungsmöglichkeit des Vermieters mit null zu bewerten.

