Mit Einführung des ErbRÄG 2015 wurde die Unterscheidung zwischen „normalem Pflichtteil“ und Schenkungspflichtteil abgeschafft und der wirtschaftliche Schenkungsbegriff eingeführt. Dieser erfuhr durch die Rechtsprechung des OGH empfindliche Einschränkungen und ist seitdem die Schenkung im Sinne der §§ 938 ff ABGB auch im Erbrecht entscheidungswesentlich. Der vorliegende Beitrag soll die aktuelle Rechtsprechung des OGH zur Frage ob und in welcher Höhe von einer pflichtteilsrelevanten Zuwendung auszugehen ist, zusammenfassen und anhand von Beispielen mit Liegenschaftsübertragungen exemplarisch darstellen.

