In der Entscheidung in der Rechtsache Dimici wird deutlich, dass nach dem EGMR im rechtsgeschäftlichen Verkehr das Verbot der Diskriminierung wegen in der Person gelegener Merkmale (zB wegen des Geschlechts) iSd Art 14 EMRK eine derart herausragende Bedeutung hat, dass kein Platz für die Privatautonomie ist.

