Die Planung von (vermögensrechtlichen und personellen) Nachfolgeregelungen (von bzw in Unternehmen) ist als eine der zentralen strategischen Aufgaben zu verstehen1 und sollte – zumal mit einer Vielzahl anderer strategischer, struktureller und rechtlicher Überlegungen verbunden – frühzeitig begonnen werden.2 Die umfangreiche Materie mit weitereichenden Konsequenzen könnte hinkünftig in einem weiteren thematischen Bogen auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausstrahlen.

