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OGH: Das „Handzeichen“ auf dem Testament muss nicht zwingend mit der Hand angebracht werden

JudikaturMarlene BouzekJEV 2023, 126 Heft 3 v. 6.11.2023

Deskriptoren: Notarielles Testament; Testierwille; Handzeichen; Schreibunfähigkeit.

Normen: § 68 Abs 1 lit g NO, § 580 Abs 1 ABGB

Nach Ansicht des OGH ist es unerheblich mit welchen Körperteil der schreibunfähige Erblasser sein (Hand)Zeichen unter seine letztwillige Verfügung setzt; dies trotz der Verwendung des Begriffes Handzeichen.

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