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- Erbrecht
- Sprohar-Heimlich, Cach, Erblasser, der nicht lesen kann (§ 581 ABGB aF), weil fast blind: Testamentszeugen müssen überblicksweise Inhalt kontrollieren
- Sprohar-Heimlich, Bayer, Enterbung umgedeutet in Pflichtteilsminderung; Interpretation der Neuregelung (§ 776 ABGB: fehlender Kontakt)
- Sprohar-Heimlich, § 725 ABGB: Ende einer Lebensgemeinschaft
- Sprohar-Heimlich, Nicht dem Gesetz entsprechender Einantwortungsbeschluss (fehlende Bezeichnung der Liegenschaft) ist nicht zur Einverleibung des Eigentumsrechts tauglich
- Sprohar-Heimlich, Keine eigenhändige nuncupatio bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung bei einem Notar erforderlich
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- Stiftungsrecht
- Sprohar-Heimlich, Kalss, Stiftung von vier Stiftern; drei Stifter beschlossen gegen die Stimme des vierten eine Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde: unwirksame Änderungsklausel
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