§ 539 ABGB
OGH, 12.10.2021, 1 Ob 166/21z
[1] Die im Jahr 2017 verstorbene Mutter des Klägers hinterließ drei Söhne. Zum Erben ist aufgrund ihres Testaments vom Jänner 2015 einer der beiden Brüder des Klägers berufen. Der Kläger und der andere Bruder – der wegen Drogenschmuggels zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt und schon seit zehn Jahren in Kenia inhaftiert war – wurden auf den Pflichtteil gesetzt. Die Verstorbene verfügte im Testament, sie erwarte von diesem (in Kenia inhaftierten) Sohn, dass er sich des Pflichtteils entschlage, andernfalls seien sämtliche zu Lebzeiten erbrachte Zuwendungen an ihn auf seinen Pflichtteil anzurechnen.