vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Halber Pflichtteil“: Was ist ein längerer Zeitraum iSd § 776 Abs 1 ABGB? Mindestens 20 Jahre

RechtsprechungOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2022/4JEV 2022, 27 Heft 1 v. 29.4.2022

§ 776 Abs 1 ABGB

OGH, 14.12.2021, 2 Ob 83/21a

[1] Der Kläger ist der Sohn, der Beklagte ist der Bruder des am 14. 3. 2018 verstorbenen J* H*. Mit Testament vom 23. 9. 2016 hatte der Verstorbene den Beklagten zum Alleinerben bestimmt und den Kläger auf den halben Pflichtteil verwiesen. Außerdem hatte er dem Beklagten mit Übergabs- und Schenkungsvertrag vom 6.9. 2017 ua seine landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft übertragen. Diese Liegenschaft ist „für sich alleine gesehen“ kein Erbhof im Sinne des Anerbengesetzes. Mit Pachtvertrag vom 28. 10. 2010 hatte die Ehefrau des Beklagten die Liegenschaft des Erblassers gepachtet, die in der Nähe einer im Miteigentum des Beklagten und seiner Ehefrau stehenden Liegenschaft gelegen ist. Beide Liegenschaften zusammen würden die Voraussetzungen eines Erbhofs erfüllen. Am 5. 6. 2018 wurde die Verlassenschaft dem Beklagten eingeantwortet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!