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Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Versicherungssumme aus letzterer fällt in die Verlassenschaft

RechtsprechungOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2022/2JEV 2022, 24 Heft 1 v. 29.4.2022

§ 166 VerVG, § 531 ABGB

OGH, 24.11.2021, 7 Ob 151/21p

[1] Ein inzwischen verstorbener Versicherungsnehmer schloss einen (Ab-)Lebensversicherungsvertrag mit einem Versicherer samt einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („Zusatzversicherung für Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit“) mit der Beklagten ab. Die Klägerin, die Ehefrau des Versicherungsnehmers, ist im Versicherungsantrag (und auch in der Polizze) als Bezugsberechtigte „im Ablebensfall“ angeführt. Das Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Versicherungsnehmer ist noch nicht abgeschlossen.

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