§ 166 VerVG, § 531 ABGB
OGH, 24.11.2021, 7 Ob 151/21p
[1] Ein inzwischen verstorbener Versicherungsnehmer schloss einen (Ab-)Lebensversicherungsvertrag mit einem Versicherer samt einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („Zusatzversicherung für Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit“) mit der Beklagten ab. Die Klägerin, die Ehefrau des Versicherungsnehmers, ist im Versicherungsantrag (und auch in der Polizze) als Bezugsberechtigte „im Ablebensfall“ angeführt. Das Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Versicherungsnehmer ist noch nicht abgeschlossen.