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Antrag der durch einen Kurator vertretenen Verlassenschaft auf Genehmigung eines Geschäfts zur Übertragung einer Wörthersee-Schiffszulassung: unzulässiges Umgehungsgeschäft

Rechtsprechung – ErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2021/24JEV 2021, 198 Heft 4 v. 15.12.2021

§ 167 Abs 3 ABGB, § 878 ABGB

OGH, 05.08.2021, 2 Ob 26/21v

[1] Der Verstorbene hinterließ keine Erben und keine letztwillige Verfügung. Zur Vertretung des ruhenden Nachlasses und zur Verwertung der Fahrnisse wurde gemäß § 157 Abs 4 AußStrG (nach einer Umbestellung) der einschreitende Verlassenschaftskurator bestellt. Der durch die Finanzprokuratur vertretene Bund äußerte die Absicht, „nach Abschluss der Realisation“ des Verlassenschaftsvermögens den Antrag auf dessen Übergabe zu stellen.

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